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AGB

  1. Maßgebende Bedingungen, Ausschluss der Geltung abweichender Geschäftsbedingungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Besteller richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten andere Allgemeine Geschäftsbedingungen auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

  1. Vertragsschluss

Die Vertragsannahme bedarf zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Verkäufers. Die Annahme des Angebotes bildet zusammen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und den darin enthaltenen Bedingungen das Vertragsverhältnis.

III. Preise und Preisanpassungen

 

  1. Die Preise verstehen sich in Euro und gelten ohne gesonderte Vereinbarung ab Werk. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer, Verpackungskosten, Fracht, Porto und Versicherung hinzu.
    2. Preisänderungen bei wesentlichen Änderungen der Produktionskosten (Lohn-, Material- und Energiekosten) bleiben vorbehalten, soweit der Besteller Unternehmer ist und zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegen soll.
  2. Zahlung
  3. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu erfolgen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eintritt des Leistungserfolgs an.
    2. Bei Lieferungen in das Ausland erfolgt die Zahlung nach Vereinbarung.
    3. Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
    4. Es gelten die rechtlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
    5. Bei Vorliegen einer Zielüberschreitung ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung zu stellen.
  1. Versand und Verpackung
  2. Die Wahl des Versandweges und der Versandart übt der Verkäufer aus, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    2. Die Verpackung wird zu Selbstkostenpreisen berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nicht. Der Besteller sorgt für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten.
  1. Eigentumsvorbehalt
  2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
    2. Sollten die gelieferten Waren vor der endgültigen Bezahlung verkauft werden, so tritt an Stelle der Ware die Kaufpreisforderung. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist die gelieferte Ware sofort zurückzugeben bzw. die Kaufpreisforderung sofort fällig.

VII. Liefertermin, Teillieferungen und Lieferverzug

 

  1. Die Angabe des Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Erfüllungsort ist.
  2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Werden der Versand oder die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm daraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, vom Besteller ersetzt zu verlangen. Der Verkäufer kann, unbeschadet weiterer Ansprüche, nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand verfügen, ihn insbesondere auf Gefahr und Kosten des Bestellers einlagern und/oder den Besteller mit angemessen verlängerter Frist beliefern.
  4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, wie exemplarisch, aber nicht abschließend, Naturkatastrophen, Seuchen, Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Reaktorunfälle, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, zurückzuführen, so ist der Verkäufer während der Dauer des Ereignisses von seinen Leistungspflichten befreit; die Lieferzeit verlängert sich angemessen. Der Verkäufer teilt dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mit. Sofern die Dauer des Ereignisses einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet, ist der Verkäufer auch zur entschädigungsfreien Beendigung des Vertrages berechtigt.
    5. Im Falle des Lieferverzugs ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn der Verkäufer die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten hat und der Besteller eine mit Ablehnungsandrohung versehene, angemessene Nachfrist gesetzt hat.VIII. Gefahrübergang
  5. Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, sie geht auf ihn über, wenn die Lieferung das Werk verlässt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer die Versendungskosten übernommen hat. Bei Lieferungen in das Ausland gelten die internationalen Regeln der INCOTERMS in ihrer jeweils neusten geltenden Fassung.
    2. Termingerecht versandbereit gemeldete Ware ist vom Besteller unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls ist der Verkäufer berechtigt, sie nach eigener Wahl auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu versenden oder zu lagern.
    3. Soweit der Besteller nicht besondere Versandvorschriften erteilt, wird die Versendung vom Verkäufer nach eigenem Ermessen veranlasst.
    4. Auf Wunsch erfolgt auf Rechnung des Bestellers eine Versicherung der Ware für den Versand.
  1. Mängelhaftung
  2. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Soweit keine Vereinbarungen getroffen wurden, gilt der durch die jeweils aktuellen DIN-Normen und Richtlinien festgelegte Stand der Technik als Bestandteil dieser Verkaufsbedingungen.
    2. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, steht der Verkäufer ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne seine Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
    3. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit der Besteller Unternehmer ist und in 24 Monaten, soweit der Besteller Verbraucher ist.
    4. Ist der Besteller Unternehmer bessert der Verkäufer bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nach seiner Wahl die beanstandete Ware nach oder liefert einwandfreien Ersatz.
    5. Kommt der Verkäufer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, kann der Besteller dem Verkäufer schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb derer er der Verpflichtung nachzukommen hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung nach vorheriger Rücksprache mit dem Verkäufer selbst oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung durch den Verkäufer ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich unsachgemäß erhöhen.
    6. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen.
    7. Der Verkäufer hält die jeweils geltenden Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise die REACHVO (Verordnung EG Nr. 1907/2006), das Gesetz über die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) als nationale Umsetzung der Richtlinie 2002/95/EG (ROHS) und der Richtlinie 2002/95/EG (WEEE) und das Altfahrzeuggesetz als nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2002 /52/EG) ein.
    8. Der Verkäufer wird den Besteller über relevante, insbesondere durch die REACH-VO verursachte Veränderungen der Ware, ihrer Lieferfähigkeit, Verwendungsmöglichkeit oder Qualität unverzüglich informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit dem Besteller abstimmen.
  1. Haftungsausschluss
  2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haftet der Verkäufer nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
    2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Verkäufers sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
    3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Sache selbst entstanden sind, abzusichern.
    4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
    5. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
    6. In der Ausführung vertraglich besonders übernommener Qualitäts- und Ausgangskontrollen liegt nicht gleichzeitig die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht. Der Verkäufer geht davon aus, dass der Besteller seinerseits die für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Prüfungen übernimmt.
  3. Abbildungen und Beschreibungen

Abbildungen und Beschreibungen sind nur insoweit verbindlich, als nicht durch Neukonstruktion und Verbesserungen eine Änderung des Modells erforderlich ist.

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Alle vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Besteller beurteilen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
    2. Bei Lieferungen in das Ausland werden alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Vertrag ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
    3. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Klägers oder ein anderes zuständiges Gericht.

 

XIII. Allgemeine Bestimmungen

 

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
    2. Erklärungen, die der Begründung, Wahrung oder Ausübung von Rechten dienen, bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Textform mittels Datenfernübertragung (z.B. E-Mail) oder Telefax erfüllt, außer wenn die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.
    3. Ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf der Besteller seine Rechte aus dem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.